Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fidelis Finance Group GmbH | Stand: 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen, Beratungen und Mandate, die Fidelis Finance Group GmbH (nachfolgend «Fidelis Finance» oder «Auftragnehmerin») für ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») erbringt, insbesondere in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Immobilienbetreuung sowie Finanzierungsberatung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Fidelis Finance diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Mit der Erteilung eines Auftrags oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung anerkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB als verbindlich.
2. Vertragsabschluss und Mandatserteilung
2.1 Ein Mandatsverhältnis kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung oder durch tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit durch Fidelis Finance zustande.
2.2 Offerten von Fidelis Finance sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.3 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Mandatsvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer separaten Leistungsbeschreibung festgehalten.
3. Leistungsumfang
Fidelis Finance erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen der Branche und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem konkreten Mandat und kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
• Laufende Finanzbuchhaltung und Erstellung von Jahresabschlüssen
• Lohnbuchhaltung und Lohnadministration
• Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen
• Unternehmensberatung (Gründungen, Umstrukturierungen, Finanzplanung)
• Begleitung bei Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien
• Beratung und Vermittlung bei Unternehmens- und Immobilienfinanzierungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Mandats und werden, sofern vom Auftraggeber gewünscht, separat vereinbart und verrechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt Fidelis Finance sämtliche für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Informationen und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Unterlagen und Angaben verantwortlich. Fidelis Finance ist nicht verpflichtet, diese auf ihre sachliche Richtigkeit zu prüfen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten und können zusätzlich verrechnet werden.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung erfolgt nach dem vereinbarten Stundenansatz, einer Pauschale oder gemäss separater Honorarvereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
5.2 Fidelis Finance stellt ihre Leistungen periodisch (in der Regel monatlich) oder nach Abschluss des Mandats in Rechnung. Auslagen (Spesen, Drittkosten) werden separat ausgewiesen.
5.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Fidelis Finance berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnspesen zu erheben und die weitere Auftragserfüllung bis zum Erhalt der geschuldeten Zahlung zu sistieren.
5.4 Fidelis Finance behält sich vor, für laufende Mandate angemessene Vorschüsse oder Akontozahlungen zu verlangen.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen werden nach bestem Wissen vereinbart. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Fidelis Finance haftet nicht für Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers oder auf das Verhalten Dritter (z. B. Behörden) zurückzuführen sind.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Fidelis Finance behandelt sämtliche im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich und nutzt sie ausschliesslich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags.
7.2 Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website von Fidelis Finance zu entnehmen.
7.3 Fidelis Finance kann sich zur Auftragserfüllung Dritter oder Hilfspersonen bedienen (z. B. IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter), sofern diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
8. Geistiges Eigentum
Von Fidelis Finance erstellte Arbeitsergebnisse, Analysen, Konzepte und Dokumentationen dürfen vom Auftraggeber im Rahmen des Mandatszwecks genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Fidelis Finance, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Haftung
9.1 Fidelis Finance haftet für Schäden, die auf eine nachgewiesene, grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
9.2 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.3 Soweit eine Haftung besteht, ist diese der Höhe nach auf das für das betreffende Mandat vereinbarte und in den letzten zwölf Monaten bezahlte Honorar beschränkt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
9.4 Fidelis Finance haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätet zur Verfügung gestellte Unterlagen und Angaben des Auftraggebers entstehen.
10. Beizug Dritter
Fidelis Finance ist berechtigt, für einzelne Teilleistungen qualifizierte Dritte (z. B. Anwälte, Notare, Immobilienschätzer) beizuziehen. Diese werden, soweit möglich, im Voraus mit dem Auftraggeber abgestimmt. Kosten für beigezogene Dritte gehen zulasten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Mandate können befristet oder unbefristet vereinbart werden. Unbefristete Mandate können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
11.3 Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandats zu vergüten.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen, Pandemien, Streiks) befreien die Parteien für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren vertraglichen Pflichten, soweit die Erfüllung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird.
13. Änderungen der AGB
Fidelis Finance behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Auftragserteilung gültige Fassung, welche auf der Website von Fidelis Finance publiziert ist.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Diese AGB sowie sämtliche Mandatsverhältnisse mit Fidelis Finance unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Mandatsverhältnis ist Basel, soweit keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
15.2 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Stand: 23. Juli 2026
Fidelis Finance Group GmbH, Lange Gasse 15, 4052 Basel, Schweiz